Innerhalb der Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände (KAS-18 Gutachten) für eine Biogasanlage bieten wir:

  • Ermittlung möglicher Auswirkungen auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzung
  • Berücksichtigung aller in dem Betriebsbereich gehandhabten Stoffe nach Anhang I StörfallV (-> Durchführung der Abschätzung der Auswirkungen mit einer repräsentativen Stoffauswahl)
  • Berücksichtigung der Anforderungen nach Art. 13 Seveso-III-Richtlinie
  • Berücksichtigung der Empfehlungen für eine Einzelfallbetrachtung (gemäß Kap. 3 und 4 des Leitfadens KAS-18 in Verbindung mit Kap. 1 KAS-32 der Kommission für Anlagensicherheit)
  • Berücksichtigung des Druckes, der Wärmestrahlung und der Ausbreitung toxischer Gase (Bezüglich der Beurteilungsgrenzwerte für den Zeitraum der berechneten Einwirkungsdauer an relevanten Aufpunkten)
  • Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen (z. B. Störfallkonzept, Messprotokolle) für den bestehenden Betriebsbereich sowie von Planunterlagen für das neue Objekt
  • Erstellung eines Plans mit Darstellung des angemessenen Sicherheitsabstandes

Im Rahmen der Bearbeitung ist kein Vor-Ort-Termin vorgesehen (erhältlich als Zusatzleistung).

Die Abstimmung der für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Festlegung der repräsentativen Szenarien erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

Das KAS-18 Gutachten wird im Entwurf mit den Beteiligten durchgeführt, dies erfolgt ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.

Die Ermittlung und Bewertung ggf. erforderlicher Kompensationsmaßnahmen sind nicht Bestandteil des vorliegenden Angebotes, können aber nach Bedarf in Absprache mit dem AG erbracht werden.

Generelles

Die Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung genannten Unterlagen (z. B. Störfallkonzept, Messprotokolle) für den Betriebsbereich erfolgt durch den Auftraggeber.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass hinsichtlich der Ereignisse, die der Einzelfallbetrachtung zugrunde zu legen sind, die erforderlichen Angaben zu störfallrelevanten Stoffen und sicherheitsrelevanten Anlagenteilen aus den Unterlagen zu entnehmen sind und nicht vom AN ermittelt werden müssen.

Unterstützung durch den Auftraggeber (AG)

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Unterlagen in aktueller Form zur Verfügung. Der Bearbeitungszeitraum beginnt erst, nachdem alle nötigen Dokumente an die horst weyer und partner gmbh übergeben wurden.

Übersicht über die erforderlichen Unterlagen

  • Vorhabensbeschreibung bei einer geplanten Änderung
  • Aufstellungsplan der Anlage
  • Lageplan mit Umgebung. Am Besten ein Katasterplan
  • Schnittzeichnungen der Gasspeicher in der insbesondere die Höhe des Mantels bzw. Anschluss an die Sohle über Grund zu erkennen ist.
  • Max. Druck in den Gasspeichern.
  • Anteil an Methan im Biogas
  • Angaben zu dem Volumen des geplanten Gasspeichers (für die Berechnung wird das variable Gasvolumen benötigt).
  • Angabe über die verwendeten Inputstoffe
  • Angaben zu dem maximalen H2S-Gehalt im Rohbiogas.
  • Erfolgt die Befestigung der Folie mit Hilfe der Klemmschlauchtechnik?

Achtung! Die Bearbeitung beginnt erst nach dem Erhalt der benötigten Unterlagen. Senden Sie uns diese gern über das untenstehende Chat-Fenster.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der horst weyer und partner gmbh.