Wir erstellen Ihr Explosionsschutzdokument für eine Batterieladestation zum Laden von z. B. Gabelstaplern.

Das Explosionsschutzdokument umfasst:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 6 (9) GefStoffV
  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen / Zoneneinteilung
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Entzündung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen durch wirksame Zündquellen
  • Maßnahmen zum konstruktiven Explosionsschutz
  • Erforderliche Kennzeichnung des Gefahrstofflagers
  • Maßnahmenkatalog: Das Explosionsschutzdokument gibt den Soll-Zustand der Anlage wieder. Abweichungen zum Ist-Zustand und daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen werden im Maßnahmenkatalog aufgeführt, z. B. Ergänzung Betriebsanweisung, Erstunterweisung, Prüfintervalle, ggf. Anforderungen zur Überwachung von Lüftungseinrichtungen.

In dem Explosionsschutzdokument ist die Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungen von Explosionen darzustellen. Alle Gefährdungsbeurteilungen sind gemäß § 6 (10) GefStoffV regelmäßig zu überprüfen und umgehend zu aktualisieren bei maßgeblichen Veränderungen.

Unterstützung durch den Auftraggeber (AG)

Im Sinne einer effizienten Abwicklung muss die Erstellung wie folgt vom AG unterstützt werden:

  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, der für die AG-interne Zusammenstellung der aktuellen Unterlagen und Nachweise verantwortlich ist
  • Beistellung aller erforderlichen Unterlagen (s. u.)

Die nachfolgenden Unterlagen werden für das Explosionsschutzdokument für eine Batterieladestation benötigt:

  • Unterlagen zur technischen Ausrüstung der Batterieladestation, z. B. Ausführung, Ladekennlinie und Abmessung
  • Unterlagen der zu ladenden Batterien, z. B. Anzahl der Batteriezellen und Nennkapazität
  • Aufstellungsplan für die Batterieladestation inkl. Umfeld
  • Belüftungskonzept, z. B. Positionierung und Luftvolumenstrom
  • Betriebsanweisungen
  • Brandschutzkonzept

Randbedingungen und Ausschlüsse

Das angegebene Honorar beruht auf folgenden Randbedingungen und Ausschlüssen

  • Es findet kein Vor-Ort-Termin statt (zubuchbar über die Zusatzleistungen)
  • Keine Planungsleistungen zur Umsetzung der Maßnahmen
  • Keine erforderliche Bearbeitung von Zeichnungen
  • Keine Bau- und Montageüberwachung
  • Keine Laboruntersuchungen

Achtung! Die Bearbeitung beginnt erst nach dem Erhalt der benötigten Unterlagen. Senden Sie uns diese gern über das untenstehende Chat-Fenster.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der horst weyer und partner gmbh.