Zur wiederkehrenden AwSV-Prüfung wird im Rahmen eines Vor-Ort-Termins eine Begehung des Fass- und Gebindelagers durchgeführt.

Hierbei umfasst die sog. Ordnungsprüfung die Auswertung und Prüfung der vom Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen und Nachweise, insbesondere:

  • Genehmigungen / Zulassungen
  • Letzter VAwS/AwSV-Prüfbericht
  • Dichtheits- / Beständigkeitsnachweise
  • Nachweis Rückhaltevolumen für Produkt und ggf. Löschwasser
  • AwSV-Anlagendokumentation
  • AwSV-Betriebsanweisung / Merkblatt
  • Ggf. zusätzliche Nachweise wegen besonderer Standorteigenschaften (Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Erdbebengebiet)

Die sog. technische Prüfung des Lagers umfasst:

  • Prüfung der Übereinstimmung des Lagers mit den o. g. Vorgaben sowie der AwSV
  • Prüfung der Anlagenteile der primären Sicherheit (Fässer und Gebinde, ggf. Regalsysteme) auf ordnungsgemäßen Zustand und Dichtheit
  • Prüfung der Anlagenteile der sekundären Sicherheit (z. B. Auffangwannen, Ablaufflächen, Tiefpunkte) auf ordnungsgemäßen Zustand und Dichtheit
  • Falls vorhanden: Prüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, z. B. Leckageerkennungssysteme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen

Unverzüglich nach der AwSV-Prüfung wird vom Sachverständigen ein Prüfbericht erstellt und das Original an den Betreiber sowie eine Durchschrift an die zuständige Behörde versandt.

Vorbereitung und Begleitung der wiederkehrenden AwSV-Prüfung durch den Auftraggeber (AG)

Im Sinne einer effizienten Abwicklung muss die wiederkehrende AwSV-Prüfung wie folgt vom AG unterstützt werden:

  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, der den Vor-Ort-Termin koordiniert, begleitet und für die AG-interne Zusammenstellung der aktuellen Unterlagen und Nachweise verantwortlich ist
  • Beistellung aller zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (s. o.) bis spätestens 1 Woche nach Durchführung des Vor-Ort-Termins
  • Vorbereitung des Lagers im Hinblick auf eine uneingeschränkte Inaugenscheinnahme und ggf. Funktionsprüfung

Randbedingungen und Ausschlüsse

Das angegebene Honorar beruht auf folgenden Randbedingungen und Ausschlüssen:

  • Dauer des Vor-Ort-Termins max. halbtägig
  • Standort des Kunden in NRW oder Niedersachsen
    Sollte Ihr Standort in einem anderen Bundesland liegen, unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Bitte senden Sie uns eine Nachricht über den nebenstehenden Button.
  • Lagerfläche bis ca. 100 m²
  • Keine Durchführung von instrumentellen Anlagenprüfungen (z. B. Dichtheits- oder Druckprüfungen, zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen)
  • Keine Feststellung von Mängeln, die im abschließenden Prüfbericht detailliert erläutert oder für die Konzepte zu deren Behebung erarbeitet bzw. vorgeschlagen werden müssen
  • Keine Nachprüfung des Lagers aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat

Achtung! Die Bearbeitung beginnt erst nach dem Erhalt der benötigten Unterlagen. Senden Sie uns diese gern über das untenstehende Chat-Fenster.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der horst weyer und partner gmbh.